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Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)


Allgemeine Geschäftsbedingungen von Stecker Express GmbH
Auf ein gutes Miteinander!

§ 1. Allgemeines:

Alle bei Stecker Express GmbH befindlichen Produkte sind ausschließlich für Industrie, Handwerk, Handel und die freien Berufe zur Verwendung in der selbstständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit bestimmt. Unsere nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen. Durch die Annahme unserer Leistung werden diese Geschäftsbedingungen auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden vereinbart. Die Geschäftsbedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen und die Lieferung ausführen. Der Kaufvertrag kommt mit der Stecker Express GmbH, Lembergstraße 52, 72766 Reutlingen, Deutschland (STECKER EXPRESS), zustande. STECKER EXPRESS schließt Verträge mit Kunden ab, die Firmenkunden sind und in einem Land der Europäischen Union ansässig sind und gewerblich tätig sind. Wenn versehentlich ein Angebot eines nicht akzeptierten Teilnehmers von STECKER EXPRESS angenommen wurde, hat STECKER EXPRESS das Recht, innerhalb einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten. Bestellungen über den Online Shop werden an Warenempfängeradressen in Länder geliefert, die unter folgendem Link zu finden sind: https://www.stex24.de/bestellung-versand/liefer-versandkosten

Abweichungen und Ergänzungen des Kunden sind nur mit ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von STECKER EXPRESS wirksam vereinbart. Sie gelten nur für das Geschäft, für das sie getroffen werden. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für künftige Verträge auch dann, wenn diese in Zukunft nicht ausdrücklich vereinbart werden.

1.1 Preise

Es gelten die am Tag der Auftragserfassung gültigen Preise, zuzüglich der am Tag der Fakturierung gültigen Mehrwertsteuer. Die im Onlineshop im Warenkorb angezeigten Preise enthalten bereits alle Metallzuschläge und Kupferzuschläge. Vor Abschluss der Bestellung kann eine detaillierte Preiszusammensetzung angezeigt werden. Falls sich die Preisangaben auf den Nettowarenwert beziehen, wird dieser je nach Angabe inklusive oder exklusive Zuschläge und ohne Dienstleistungen wie z.B. Schnittkosten, Fracht- und Versandkosten, Sonderdienste und Lagerservice berechnet.

1.2 Frachtkosten & Versandkosten

Die aktuellen Preise und Bedingungen für Frachtkosten und Versandkosten finden Sie unter folgendem Link: https://www.stex24.de/bestellung-versand/liefer-versandkosten

1.3 Liefermengen

1.3.1 Kabel

Unter- und Überlängen von +/- 10 % sind zulässig. Eine Lieferung kann in Teillängen erfolgen. Die längenbedingte Messtoleranz beträgt ± 0,5 %. Metergeführte Sonderprodukte werden entsprechend der Fertigungslänge produziert. Falls bei der Bestellung keine Einteilungslängen vorgegeben werden, behält sich STECKER EXPRESS das Recht vor, die Einteilungslängen bzw. Aufmachungen gemäß unseren definierten Regellängen festzulegen

1.3.2 Stückgut

Stückgeführte Artikel werden in Verpackungseinheiten geliefert, während metergeführte Ware je nach Gewicht und Länge entweder als Ring oder auf einer Trommel geliefert wird. Zubehörartikel können einzeln oder gemäß dem Katalog als Verpackungseinheiten geliefert werden. Bei metergeführten Zubehörartikeln aus dem Katalog kann eine Längentoleranz von +/- 5 % vorliegen, während bei nicht kataloggeführten Zubehörartikeln eine Überlieferung von 15 % bzw. eine Unterlieferung von 10 % zulässig ist.

1.3.3 Rückgabe von Ware

Wir nehmen in der Regel Ware bis zu 30 Tage nach der Auslieferung zurück. Ein Anspruch auf Rückgabe besteht nicht, da es sich um eine freiwillige Leistung handelt. Rücknahmefähig sind Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung der Kunde keine individuelle oder persönliche Auswahl getroffen hat, wie zum Beispiel nach Kundenwunsch konfektionierte oder geschnittene Produkte, Sonderanfertigungen und Sondergehäuse. Die zurückgegebene Ware muss sich in einem ordnungsgemäßen, verkaufsfähigen Zustand befinden und in der originalen STECKER EXPRESS Verpackung verschlossen sein. Die aktuellen Preise und Bedingungen finden Sie unter folgendem Link: https://www.stex24.de/bestellung-versand/liefer-versandkosten#Retouren-R%C3%BCckgabeservice


§ 2. Angebot, Vertragsschluss, Schriftform:

2.1 Angebote von STECKER EXPRESS sind unverbindlich. Der Vertrag zwischen STECKER EXPRESS und dem Kunden kommt wie folgt zustande: Kunden können das gewünschte Produkt auf der entsprechenden Produktseite entweder durch Anklicken des Einkaufswagensymbols oder durch Eingabe der Artikelnummer in den Warenkorb legen. Durch Klicken auf den „Warenkorb“-Button in der oberen rechten Ecke wird die Anzahl der Artikel angezeigt. Von dort aus gelangt der Kunde zur Warenkorbseite, auf der er die Bestellmenge einstellen, Produkte löschen und weitere Produkte hinzufügen kann. Die Bestellung wird über die entsprechenden Buttons am unteren Teil der Seite fortgesetzt. Der Vertrag kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die Lieferung zustande. Die Bestelldaten werden von STECKER EXPRESS nach Vertragsabschluss gespeichert und können jederzeit über das Kundenkonto abgerufen werden. Der Vertragstext wird dort nicht gespeichert, jedoch sind die AGB auf der Website des Online-Shops verfügbar.

2.2 Angaben, die vor der Bestellung im Rahmen der Auftragsbearbeitung gemacht werden, insbesondere zu Leistungsdaten, Verbrauchsdaten oder Einzeldaten, sind nur verbindlich, wenn sie von STECKER EXPRESS schriftlich mit der Auftragsbestätigung oder zu einem späteren Zeitpunkt bestätigt werden. Angaben in Prospekten und Anzeigen stellen keine verbindlichen Beschaffenheitsvereinbarungen dar.

2.3 Unsere Vertreter haben keine Vollmacht, Garantien zu übernehmen oder Vereinbarungen zu treffen, die von den Geschäftsbedingungen abweichen. Solche eventuellen Vereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung, um wirksam zu sein.

2.4 Tritt zwischen Vertragsabschluss und Lieferung eine unvorhersehbare Erhöhung der Material-, Lohn-, Transportkosten, Steuern oder Abgaben ein, sind wir berechtigt, den Preis entsprechend nach billigem Ermessen anzupassen, sofern die Lieferung nicht innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluss erfolgen soll. Wenn der Kunde nach Vertragsabschluss Änderungen vornimmt, können wir die Preise entsprechend den dadurch entstehenden Mehrkosten anpassen.

 

§ 3. Termine und Fristen:

Die in der Auftragsbestätigung genannten Liefertermine und -fristen werden von STECKER EXPRESS nach bestem Bemühen eingehalten, dienen jedoch lediglich als voraussichtliche Angabe und nicht als fest vereinbarte oder kalendermäßige Lieferzeit.

3.1 Die Lieferfristen beginnen erst nach vollständiger Klärung aller Details. Die Ausführung von Lieferungen setzt die rechtzeitige Beantwortung aller Rückfragen, die Übermittlung aller erforderlichen Zeichnungen und Unterlagen oder beizustellender Werksteile sowie die Erteilung aller erforderlichen Freigaben und Genehmigungen voraus. Andernfalls verlängert sich die Lieferzeit entsprechend der Verzögerung, die durch den Kunden verursacht wurde.

3.2 Eine Frist oder ein Termin gilt als eingehalten, wenn die Sendung innerhalb der Frist oder zum vereinbarten Termin Versand ist, über die Versandbereitschaft informiert wurde oder abgeholt wurde.

3.3 Wir sind nur zur Ausführung und Lieferung verpflichtet, wenn der Kunde alle vereinbarten Zahlungen geleistet hat. Bei verspäteten Zahlungen können wir die Lieferfristen entsprechend verlängern.

3.4 Wenn die Nichteinhaltung einer Frist oder eines Termins auf höhere Gewalt, Mobilisierung, Krieg, Unruhen, Streiks, Aussperrungen, Pandemien, Viren- und andere Angriffe auf das IT-System von STECKER EXPRESS zurückzuführen ist, sofern diese trotz Einhaltung der üblichen Sorgfalt bei Schutzmaßnahmen erfolgen, oder auf andere unvorhersehbare Hindernisse, die unseren Betrieb betreffen und nach Vertragsschluss eingetreten sind oder STECKER EXPRESS bekannt wurden, verlängert sich die Frist oder der Termin angemessen. Dies gilt auch für unvorhersehbare Ereignisse, die den Betrieb unseres Vorlieferanten beeinflussen und weder von ihm noch von STECKER EXPRESS zu vertreten sind.

3.5 Teillieferungen sind zulässig.

3.6 Für die Berechnung sind die Mengen und Gewichte maßgebend, die ab Werk von STECKER EXPRESS geliefert oder zum Versand gegeben wurden.

3.7 Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ist der Kunde verpflichtet, STECKER EXPRESS seine USt-Id-Nr. anzugeben und die erforderlichen Angaben zur Überprüfung der Steuerbefreiung zu machen sowie die erforderlichen Belege zur Verfügung zu stellen. Kommt der Kunde diesen Verpflichtungen nicht rechtzeitig nach, behandeln wir die Lieferung als steuerpflichtig. Wir sind dann berechtigt, zusätzlich zur Umsatzsteuer den jeweils anfallenden Betrag zu berechnen und einzufordern. Wenn wir aufgrund falscher Angaben des Kunden eine Lieferung zu Unrecht als steuerbefreit akzeptiert haben, ist der Kunde verpflichtet, STECKER EXPRESS von der Steuerschuld freizustellen und alle Mehraufwendungen zu tragen.

3.8 Im Falle, dass STECKER EXPRESS trotz bestehender vertraglicher Verpflichtung von seinem Lieferanten nicht mit der bestellten Ware beliefert wird, hat STECKER EXPRESS ein Rücktrittsrecht. Sobald sich dieser Fall ereignet, wird STECKER EXPRESS den Kunden umgehend informieren und ihm mitteilen, dass das bestellte Produkt nicht verfügbar ist. Bereits geleistete Zahlungen werden umgehend zurückerstattet.

 

§ 4. Versand, Gefahrenübergang:

Sofern nicht anderweitig vereinbart, verstehen sich alle Preise ab Werk (gemäß Incoterms 2020) zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Preise beinhalten keine Verpackungskosten, jedoch wird die Verladung im Werk von STECKER EXPRESS bereitgestellt. Der Transport, das Entladen und die Installation der Anlage/Anlagenteile am Bestimmungsort, sowie Demontage und Montage, werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.

Der Gefahrübergang erfolgt sofern nicht anderweitig vereinbart, mit der Bereitstellung der Leistungen zum Versand und der Mitteilung der Versandbereitschaft. Bei Lieferungen ab Werk Versand auf Gefahr des Kunden. Versicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden abgeschlossen, wobei die Kosten vom Kunden getragen werden.

 

§ 5. Schadensersatz:

STECKER EXPRESS übernimmt keine Haftung für entgangenen Gewinn. Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden sind, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung ausgeschlossen.

Die Regelung der vorstehenden Ziffer gilt nicht, soweit wie folgt gehaftet wird:

• nach dem Produkthaftungsgesetz

• bei Vorsatz (Arglist)

• bei Nichteinhaltung einer übernommenen Garantie

• bei grober Fahrlässigkeit von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen

• wegen der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit

• bei Ansprüchen des Kunden gemäß § 445 a BGB wegen der schuldhaften Verletzung von Wesentlichen Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Dies schließt ausdrücklich die Leistungspflichten mit ein.

5.1 Schadensersatzansprüche für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten sind auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Begrenzung gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangt.

5.2 Unsere Haftung für den Verlust oder die Veränderung von Daten wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und Gefahr entsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

 

§ 6. Mängelrügen und Gewährleistung:

6.1 Im Falle einer rechtzeitig erhobenen Mängelrüge kann der Kunde Nacherfüllung verlangen. Das Wahlrecht hinsichtlich der Art der Mängelbeseitigung liegt bei STECKER EXPRESS (Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache). Falls zwei Versuche zur Mängelbeseitigung erfolglos bleiben (fehlgeschlagene Nacherfüllung) oder STECKER EXPRESS die Mängelbeseitigung verweigern oder ist die Nacherfüllung unzumutbar ist, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, den Kaufpreis zu mindern oder Schadensersatz anstelle der Leistung zu verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, STECKER EXPRESS die notwendige Zeit und Gelegenheit für die Mängelbeseitigung einzuräumen. Falls im Rahmen der Gewährleistung auch der Aus- und Einbau der von STECKER EXPRESS gelieferten Ware geschuldet ist, haben wir das Wahlrecht, dies entweder selbst durchzuführen oder durch einen Dritten durchführen zu lassen. Die Aus- und Einbaukosten sind auf das Dreifache des Warenwerts begrenzt.

6.2 STECKER EXPRESS übernimmt keine Gewährleistung für Beeinträchtigungen des Liefergegenstands aufgrund von natürlichem Verschleiß, Beschädigungen nach Gefahrübergang oder unsachgemäßer Behandlung.

6.3 Die Haftung von STECKER EXPRESS erlischt, wenn der Kunde oder ein Dritter ohne unsere vorherige Zustimmung Nacharbeiten und Änderungen an unserer Lieferung vornimmt oder Teile verwendet, die nicht von STECKER EXPRESS geliefert oder freigegeben wurden.

6.4 Sofern STECKER EXPRESS im Rahmen der Leistung CAD-Daten, DWG-Daten, Produktionspläne und/oder -zeichnungen (im Folgenden „Daten“) zur Verfügung stellt (unabhängig vom Übertragungsweg und Dateiformat), gelten die folgenden Gewährleistungsbestimmungen:

6.4.1 Die zur Verfügung gestellten Daten dienen ausschließlich der Information über zu verwendende Werkstoffe und Maße.

6.4.2 Durch die Bereitstellung der Daten und diese Bestimmungen zur Nutzung der Daten werden keinerlei Garantien übernommen oder Zusicherungen gemacht, insbesondere nicht in Bezug auf mögliche Produktionsverfahren. Ebenso entstehen daraus keine Gewährleistungsansprüche.

6.4.3 Durch die Bereitstellung der Daten sowie diese Regelungen zur Nutzung der Daten werden keinerlei Garantien übernommen oder Zusicherungen, insbesondere nicht hinsichtlich eventueller Produktionsverfahren, gemacht. Ebenso wenig entstehen hieraus Gewährleistungsansprüche.

6.5 Sofern STECKER EXPRESS kostenfrei Daten zur Nutzung bereitstellt, sind Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Qualität und Zuverlässigkeit der Daten und enthaltenen Informationen sowie für die Ergebnisse, die durch die Nutzung der Daten und Informationen erzielt werden können. Der Nutzer sollte Entscheidungen zur Nutzung der von STECKER EXPRESS bereitgestellten Daten nur in Absprache mit STECKER EXPRESS treffen.

 

§ 7. Zahlungsbedingungen:

Die Rechnungsstellung erfolgt beim Versand der Ware. Falls der Versand versandbereiter Ware aufgrund von Gründen, die in den Verantwortungsbereich des Kunden fallen, nicht durchgeführt werden kann, wird die Rechnung dennoch erstellt und ist zur Zahlung fällig. Sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes angegeben ist, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Ausstellungsdatum rein netto zahlbar.

7.1 Im Falle eines Zahlungsverzugs sind wir berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen sowie eine Pauschale von 40 EUR zu verlangen. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Der Kunde hat die Möglichkeit nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die Pauschale. Zahlungen werden immer zur Begleichung der ältesten fälligen Schuld inklusive der darauf entfallenden Verzugszinsen verwendet, sofern der Kunde keine andere ausdrückliche Anweisung gibt. Die Verrechnung erfolgt zunächst mit den Zinsen.

7.2 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder wegen solcher Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, es sei denn, der Kunde wendet Sachmängel ein. Bei der Zurückbehaltung von Zahlungen muss die Forderung des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

7.3 Die vorbehaltlose Zahlung unserer Rechnung gilt im Falle von Werkverträgen als uneingeschränkte Abnahme unserer Leistung sowie als Verzicht auf eine eventuell anfallende Vertragsstrafe.

7.4 Im Online-Shop können Prozent- oder Wertgutscheine eingelöst werden. Prozentgutscheine haben einen prozentualen Wert, um den der Kaufpreis reduziert wird. Wertgutscheine beziehen sich auf einen festgelegten Euro-Betrag. Die aktuellen Bedingungen finden Sie unter folgendem Link: https://www.stex24.de/bestellung-versand/gutschein-bedingungen

7.5 Anstelle der Zahlung auf Rechnung bieten wir unseren Kunden auch andere Zahlungsmethoden an. Die Abrechnung und die Zahlungsvorgänge werden nicht von STECKER EXPRESS durchgeführt, sondern jeweils von den angegebenen Zahlungsdienstleistern der gewählten Zahlungsmethode. Bei Vorauszahlungen (z.B. Kreditkartenzahlung) stellen wir die Rechnung nach Verbuchung des Warenausgangs; der Versand der Ware erfolgt unverzüglich als Erfüllung des Vertrags. Bitte bewahren Sie eine Kopie des Transaktionsbelegs auf. STECKER EXPRESS behält sich vor, dem Kunden etwaige Rückbelastungskosten bei Kreditkartenzahlung in Rechnung zu stellen, sofern diese vom Kunden verschuldet wurden.

 

§ 8. Eigentumsvorbehalt:

8.1 Die von STECKER EXPRESS gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen STECKER EXPRESS und dem Kunden das Eigentum von STECKER EXPRESS.

8.2 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen und/oder zu verarbeiten, sofern nachfolgend nichts anderes vereinbart ist. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware ist jedoch nicht gestattet.

8.3 Bei der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen Waren oder Sachen, die STECKER EXPRESS nicht gehören, erhält STECKER EXPRESS einen Miteigentumsanteil an der neuen Sache entsprechend dem Rechnungswert der Vorbehaltsware im Verhältnis zu den anderen verarbeiteten Waren oder Sachen zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Falls der Kunde das Alleineigentum an der neuen Sache erwirbt, stimmen die Vertragspartner bereits jetzt überein, dass der Kunde STECKER EXPRESS einen Miteigentumsanteil an der neuen Sache entsprechend dem Rechnungswert der verarbeiteten oder verbundenen Vorbehaltsware im Verhältnis zum Rechnungswert der anderen verarbeiteten Waren oder Sachen einräumt. Der Fertigungslohn, Gemeinkosten und andere kalkulatorische Kostenfaktoren werden bei der Berechnung unseres Miteigentumsanteils nicht berücksichtigt. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen hin seine Kalkulationen hinsichtlich des Wareneinsatzes offenzulegen, um den STECKER EXPRESS Miteigentumsanteil zu ermitteln. Es wird bereits jetzt vereinbart, dass der Kunde die STECKER EXPRESS gehörenden Sachen unentgeltlich für STECKER EXPRESS verwahrt.

8.4 Der Kunde tritt schon jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware in Höhe des mit STECKER EXPRESS vereinbarten Kaufpreises sicherungshalber an STECKER EXPRESS ab; wir nehmen diese Abtretung an. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn durch die vorgenannte Abtretung eine wirksame Übertragung der Forderungen stattfinden kann. Falls die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, unabhängig davon, ob vor oder nach der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung, weiterveräußert wird, gilt die oben vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsware, die zusammen mit den anderen Waren weiterveräußert wird.

8.5 Bei Verträgen über Dienst- oder Werkleistungen, bei denen der STECKER EXPRESS Eigentumsvorbehalt erlischt, tritt der Kunde bereits jetzt die Lohnforderung in Höhe des Rechnungswerts der verarbeiteten Vorbehaltsware als Sicherheit an STECKER EXPRESS ab, und wir akzeptieren diese Abtretung.

8.6 Diese Einziehungsermächtigung erlischt auch ohne unseren ausdrücklichen Widerruf, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen gegenüber STECKER EXPRESS nicht nachkommt oder in Vermögensverfall gerät, insbesondere ein Insolvenzverfahren gegen ihn beantragt wird oder die Möglichkeit besteht, dass die eingezogenen Beträge nicht an STECKER EXPRESS abgeführt werden können. Bei Abschlagszahlungen auf teilweise an STECKER EXPRESS abgetretene Lohnforderungen ist der Kunde verpflichtet, die Abschlagszahlung zunächst auf den nicht an STECKER EXPRESS abgetretenen Forderungsteil zu verrechnen. Zwischen STECKER EXPRESS und dem Kunden gilt durch vom Kunden eingezogene Abschlagszahlungen immer zunächst der nicht an STECKER EXPRESS abgetretene Teilbetrag als beglichen.

8.7 Die Einziehungsermächtigung umfasst nicht das Factoring. STECKER EXPRESS stimmt auch nicht der Abtretung der an STECKER EXPRESS abgetretenen Weiterveräußerungs- oder Lohnforderungen im Rahmen eines echten Factoringvertrages zu.

8.8 Auf Verlangen hin ist der Kunde verpflichtet, STECKER EXPRESS jederzeit schriftlich Auskunft über den Verbleib der unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu geben. Er muss STECKER EXPRESS andere Eigentumsberechtigte sowie die Schuldner der abgetretenen Forderungen benennen und STECKER EXPRESS alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Einziehung der abgetretenen Forderungen zur Verfügung stellen, einschließlich der Vertragsurkunden und Rechnungen. Auf Verlangen hin muss der Kunde dem Schuldner die Abtretung anzeigen. Der Kunde ist verpflichtet, STECKER EXPRESS jederzeit Kopien der Abtretungsanzeigen zur Verfügung zu stellen. Er hat STECKER EXPRESS unverzüglich über jegliche Beeinträchtigungen unserer Eigentumsvorbehaltsrechte oder sonstiger Sicherheiten, insbesondere Pfändungen, zu informieren.

8.9 Im Falle einer vertragswidrigen Handlung des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug mit einer Forderung aus der Geschäftsverbindung sowie dann, wenn der Kunde in Vermögensverfall gerät, seine Zahlungen einstellt, ein gerichtliches Insolvenzverfahren gegen ihn beantragt wird oder er seine Gläubiger um einen außergerichtlichen Vergleich bittet, kann STECKER EXPRESS nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Herausgabe der Ware verlangen.

8.10 STECKER EXPRESS verpflichtet sich, auf Verlangen des Kunden die STECKER EXPRESS zustehenden Sicherheiten freizugeben, soweit der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt STECKER EXPRESS.

 

§ 9. Rechte an Unterlagen; Konstruktions- und Programmänderungen:

STECKER EXPRESS behält sich das Eigentums- und Urheberrecht an Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen, sowohl in Print- als auch elektronischen Medien vor. Ohne ausdrückliche Einwilligung dürfen diese nicht Dritten zugänglich gemacht werden. STECKER EXPRESS behält sich das Recht vor, Konstruktionen und Ausführungen aufgrund neuer Erkenntnisse und Verbesserungen zu ändern. Das Anfertigen von Kopien oder Vervielfältigungen, auch auszugsweise, ist nur mit unserer Erlaubnis gestattet.

 

§ 10. Erfüllungvorbehalt:

10.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle relevanten nationalen und internationalen Exportbestimmungen strikt einzuhalten. Er muss gegebenenfalls erforderliche Genehmigungen einholen und rechtzeitig alle Informationen und Unterlagen bereitstellen, die für die Ausfuhr, Verbringung oder Einfuhr in das entsprechende Lieferland erforderlich sind. Verzögerungen aufgrund von Exportprüfungen oder Genehmigungsverfahren haben zur Folge, dass vereinbarte Fristen und Lieferzeiten nicht mehr gültig sind. In einem solchen Fall müssen STECKER EXPRESS und der Kunde gemeinsam angemessene neue Fristen vereinbaren. Falls erforderliche Genehmigungen nicht innerhalb von 6 Kalenderwochen nach den Verzögerungen erteilt werden, wird der Vertrag hinsichtlich der betroffenen Teile als nicht abgeschlossen angesehen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Schadensersatz in Bezug auf diese Teile oder aufgrund der genannten Fristüberschreitung. Falls gewünscht, wird STECKER EXPRESS dem Kunden die relevanten Ansprechstellen für weitere Auskünfte mitteilen.

10.2 Im Falle einer schuldhaften Verletzung durch den Kunden ist dieser verpflichtet, STECKER EXPRESS auf erstes Anfordern hin von Ansprüchen freizustellen und entstandene Schäden zu ersetzen, die vom Vorlieferanten oder Lizenzgeber von STECKER EXPRESS, Dritten, staatlichen und/oder internationalen Behörden oder Organisationen gegenüber STECKER EXPRESS geltend gemacht werden. Gleiches gilt für Schäden und Aufwendungen, die STECKER EXPRESS entstanden sind.

10.3 Die Erfüllung des Vertrags seitens STECKER EXPRESS steht unter dem Vorbehalt, dass keine Hindernisse aufgrund deutscher, US-amerikanischer oder anderer anwendbarer nationaler, EU- oder internationaler Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie keine Embargos oder sonstige Sanktionen entgegenstehen.

10.4 Sämtliche Lieferungen von STECKER EXPRESS erfolgen unter der Voraussetzung, dass der Kunde bei einer Weiterverwendung oder Weiterveräußerung der Leistungen alle Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts der Europäischen Union, Deutschlands, des Vereinigten Königreichs sowie anderer anwendbarer nationaler Vorschriften beachtet. Dies betrifft insbesondere Lieferungen nach Russland oder Belarus sowie an sanktionierte Personen und Unternehmen. Bei Unklarheiten ist STECKER EXPRESS berechtigt, vom Kunden eine entsprechende Endverbleibserklärung zu verlangen. Bis zum Erhalt einer solchen Erklärung ist STECKER EXPRESS von der Verpflichtung zur Leistungserbringung befreit.

10.5 Im Falle eines Verstoßes gegen diese Verpflichtung hat der Kunde auf erstes Anfordern STECKER EXPRESS von jeglichen Ansprüchen Dritter freizustellen. STECKER EXPRESS ist in diesem Fall zusätzlich berechtigt, sämtliche bestehenden Verträge mit sofortiger Wirkung zu kündigen und ihre gesetzlichen Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen.

10.6 Sämtliche Verpflichtungen von STECKER EXPRESS unterliegen der ordnungsgemäßen Selbstbelieferung. Eine entsprechende Erklärung des Vorlieferanten gilt als ausreichender Nachweis, dass STECKER EXPRESS ohne eigenes Verschulden an der Lieferung gehindert ist. Darüber hinaus behält sich STECKER EXPRESS das Recht vor, im Falle von Lieferproblemen bei Vorlieferanten nach eigenem Ermessen Abholaktionen durchzuführen.

10.7 STECKER EXPRESS wird den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und etwaige Gegenleistungen umgehend erstatten. Gleiches gilt, wenn erforderliche Ausfuhrgenehmigungen nicht erteilt werden oder nicht genutzt werden können.

 

§ 11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen:

Der Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, einschließlich der Zahlung des Kaufpreises, und der ausschließliche Gerichtsstand ist Reutlingen, sofern der Kunde gemäß § 38 Abs. 1 ZPO Kaufmann ist. Diese Regelung gilt nicht, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. STECKER EXPRESS behält sich jedoch das Recht vor, Klage am Wohnsitz des Kunden zu erheben. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen. Die Anwendung deutschen Rechts ist in dem Umfang eingeschränkt und gilt nur insoweit, als das ausländische Recht zwingende Regelungen beinhaltet und alle Elemente des Sachverhalts zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht in Deutschland belegen sind. In diesem Fall sind die Bestimmungen des Rechts dieses anderen Landes anzuwenden, von denen nach dem Recht dieses Landes nicht durch Vereinbarung abgewichen werden kann.

 

§ 12. Salvatorische Klausel:

Sollten einzelne Teile dieses Vertrags rechtsunwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragspartner werden zusammenwirken, um an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine rechtlich zulässige und wirksame zu setzen, die geeignet ist, den mit der unwirksamen Bestimmung beabsichtigten Erfolg zu erreichen. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.

 

AGB Stecker Express GmbH

01.06.2023


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